Barrierefreiheit

Wir, der Jugendarbeitskreis der Gedenkstätte Vulkan - Geschichtswerkstatt des Robert-Gerwig-Gymnasiums, sind bemüht unser Online-Angebot im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.erinnerungsweg-haslach.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Formulare und Dokumente, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Videos haben teilweise keine Untertitel.
  • Keine Seite in Leichter Sprache.
  • Keine Seite in Deutscher Gebärdensprache.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.03.2025 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26.03.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse kontakt [at] erinnerungsweg-haslach.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

Ansprechpartner:
Mathias Meier-Gerwig
Telefon: 07803/ 80 43 8 42

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
barrierefreiheit-bw.de
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Fon: 0711 12339375

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.